Was gehört zur Gartenpflege am Mietshaus?

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Es ist schön, wenn das Mietshaus einen Garten ums Haus herum besitzt. Dieser Garten muss jedoch gepflegt werden. Damit es keine Unstimmigkeiten unterhalb der Mieter gibt, übernimmt diese Tätigkeit oftmals die Hausverwaltung oder der Hausbesitzer selbst. Bei einem Einfamilienhaus obliegt es den Parteien, dem Vermieter und Mieter, wie beispielsweise die Pflege des Vorgartens geregelt wird, falls es sich um ein Doppelhaus handelt. In dem Moment haben zwei Parteien den Vorgarten quasi angemietet. In der Regel kümmert sich der Vermieter um den Vorgarten und legt die Kosten für die Pflege des Gartens auf beide Parteien um. Diese Kosten werden in die Nebenkostenabrechnung integriert.

In die Gartenpflege bei einem Mietshaus mit mehreren Parteien fließen die Arbeiten fürs Rasenmähen sowie das zugehörige jährliche Vertikutieren. Die regelmäßige Beseitigung von Unkraut, das Streuen von Dünger sowie das Beschneiden der Bäume gehört zur Pflege des Gartens. Die Beseitigung der Gartenabfälle gehört demzufolge mit zur Gartenpflege. Würde die Pflege des Gartens der Gemeinschaft überlassen werden, käme es über kurz oder lang zu Problemen. Nicht jeder besitzt einen sogenannten „Grünen Daumen“ und möchte Gartenarbeiten übernehmen. Für eine Hausgemeinschaft ist es sinnvoll diese Arbeiten an einen Hausmeister bzw. an ein Unternehmen für Gartenpflege zu übergeben, wie zum Beispiel Bremer-Gehweg-Reinigung GmbH & Co.KG.

Zudem sollte die Rasenfläche in den warmen Monaten durchaus mindestens einmal am Tag bewässert werden. Umso größer die Rasenfläche um das Haus, umso mehr Arbeit für den Hausmeister bzw. eine Verwaltung. Hinzu kommt noch die Bepflanzung bzw. die witterungsbedingte Beseitigung von Laub und weiteren Abfällen. Alle Punkte sprechen für die Erledigung der Arbeiten aus einer Hand.

Ein weiterer Punkt kommt hinzu, wenn die Pflege des Gartens noch einen kleinen Spielplatz für die Kinder des Hauses beherbergt. Eine zusätzliche Aufgabe sich um die Erneuerung des Sandes oder um die Pflege der Geräte zu kümmern. Die Gartenpflege beinhaltet mehr Aufgaben und Zeit als es auf ersten Blick erscheinen mag.

Die Gründe liegen klar auf der Hand, alle Arbeiten gehören in eine gewissenhafte Hand. Die Wintermonate sind weniger zeitintensiv, doch sollte eine verantwortliche Person trotzdem ein Auge auf die gesamte Gartenfläche werden. Durchaus gibt es Bäume und Sträucher welche in den späten Winterwochen schon beschnitten werden. Ein Gärtner oder Hausmeister kennt sich im Detail aus und kann sich so gewissenhaft um die Ausführung aller Arbeiten rund ums Haus mit den Rasenflächen kümmern.

Bei einem Mehrparteienhaus entscheiden die verschiedenen Eigentümer, in der mindestens einmal jährlich stattfindet Eigentümerversammlung über die bevorstehenden Arbeiten der Gartenflächen. Das Budget für neue Bäume, Sträucher oder weitere Pflanzen wird im Rahmen der Eigentümerversammlung festgelegt. So kann die Verwaltung mit dem Geld haushalten bzw. ein Gärtner beauftragt werden.

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14 Januar 2022

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